BFSG: Muss meine Website barrierefrei sein? Der Check für kleine Unternehmen
Wen das BFSG betrifft
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie (den European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Für Websites sind vor allem die sogenannten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wichtig – also alles, womit Verbraucher online einen Vertrag schließen.
- Online-Shops und andere digitale Verkaufsplattformen
- Online-Buchungen und Reservierungen, zum Beispiel für Termine, Kurse, Reisen oder Veranstaltungen
- Kundenkonten und Formulare, über die Verträge abgeschlossen werden
- Bestimmte Branchen wie Banken, Telekommunikation und Personenverkehr mit eigenen Regeln
Nicht darunter fallen meist reine Informationsseiten: Eine Website, die dein Unternehmen vorstellt und ein Kontaktformular hat, ist in der Regel keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Sobald aber Verbraucher über deine Website etwas buchen oder bestellen, solltest du genau hinsehen.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Anforderungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat.
Was „barrierefrei“ konkret heißt
Maßstab sind in der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Übersetzt in zehn Punkte, die du auf deiner Website prüfen kannst:
- Texte haben genug Kontrast zum Hintergrund (mindestens 4,5 : 1 für normalen Text)
- Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen – auch Menüs, Formulare und Pop-ups
- Ein sichtbarer Fokus zeigt, wo man sich gerade befindet
- Bilder haben sinnvolle Alternativtexte
- Überschriften sind logisch gegliedert (H1, H2, H3 …)
- Formularfelder haben eindeutige Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen
- Links und Knöpfe sagen, wohin sie führen – nicht nur „hier klicken“
- Videos haben Untertitel, Audio eine Textalternative
- Inhalte lassen sich vergrößern, ohne dass etwas verloren geht
- Bewegungen und Animationen lassen sich abschalten oder sind dezent
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Wer unter das BFSG fällt, muss Informationen zur Barrierefreiheit seiner Dienstleistung bereitstellen – in der Praxis meist als eigene Seite, die von jeder Unterseite aus erreichbar ist, zum Beispiel über den Footer.
- Eine Beschreibung der Dienstleistung und wie sie die Anforderungen erfüllt
- Welche Teile (noch) nicht barrierefrei sind und warum
- Eine einfache Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen
- Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Erklärung muss selbst barrierefrei sein und aktuell gehalten werden, solange du die Dienstleistung anbietest.
Kontrollen und Bußgelder
Die Länder haben für die Kontrolle eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle eingerichtet (MLBF). Stellt sie Mängel fest, gibt es in der Regel zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung. Bei Verstößen sind laut BFSG Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Unabhängig davon können auch Verbände Ansprüche geltend machen.
Warum Overlay-Tools nicht reichen
Manche Anbieter versprechen Barrierefreiheit per Knopfdruck: Ein Skript blendet ein Menü mit Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesefunktion ein. Das behebt die eigentlichen Probleme aber nicht – fehlende Alternativtexte, falsche Überschriften oder nicht bedienbare Menüs bleiben bestehen. Echte Barrierefreiheit entsteht in Design, Inhalt und Code.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe, ob Verbraucher über deine Website etwas kaufen, buchen oder abschließen.
- Prüfe, ob du als Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen unter die Ausnahme fällst – und dokumentiere das.
- Lass deine Website nach WCAG 2.1 AA prüfen und die wichtigsten Barrieren beheben.
- Veröffentliche, falls du betroffen bist, eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Achte bei jeder Änderung darauf, dass die Website barrierefrei bleibt.
Barrierefreiheit (BFSG) prüfen lassen
Häufige Fragen
01Muss meine Firmenwebsite ohne Shop barrierefrei sein?
In der Regel nicht nach dem BFSG, solange Verbraucher über die Website nichts kaufen, buchen oder abschließen. Barrierefreiheit verbessert aber trotzdem die Nutzbarkeit und hilft bei Google.
02Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen automatisch?
Nein. Sie gilt nur für Dienstleistungen und nur, wenn du weniger als 10 Personen beschäftigst und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hast. Du solltest das belegen können.
03Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlay-Tools ändern nichts an den eigentlichen Barrieren in Design, Inhalt und Code.
04Wie hoch können Bußgelder sein?
Laut BFSG bis zu 100.000 Euro. In der Regel gibt es vorher eine Aufforderung zur Nachbesserung.
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