Kanzlei-Website: Pflichtangaben und was Mandanten erwarten
Was Mandanten auf der Website suchen
- Rechtsgebiete bzw. Leistungen klar benannt – mit eigener Seite je Schwerpunkt
- Wer berät mich? Personen mit Foto, Werdegang und Fachanwaltstiteln
- Was kostet das Erstgespräch?
- Wie schnell gibt es einen Termin – auch kurzfristig?
- Sichere Wege, Unterlagen zu schicken
- Anfahrt, Parken, Erreichbarkeit
Pflichtangaben im Impressum
| Angabe | Rechtsanwälte | Steuerberater |
|---|---|---|
| Kammer | Zuständige Rechtsanwaltskammer mit Anschrift | Zuständige Steuerberaterkammer mit Anschrift |
| Berufsbezeichnung | „Rechtsanwalt / Rechtsanwältin“, verliehen in Deutschland | „Steuerberater / Steuerberaterin“, verliehen in Deutschland |
| Berufsrecht | BRAO, BORA, FAO, RVG und Berufsregeln der CCBE – mit Link | StBerG, DVStB, BOStB, StBVV – mit Link |
| Berufshaftpflicht | Versicherer mit Anschrift und räumlichem Geltungsbereich | Versicherer mit Anschrift und räumlichem Geltungsbereich |
| Register | Bei Partnerschaft oder GmbH: Register und Nummer | Bei Partnerschaft oder GmbH: Register und Nummer |
Dazu kommen die üblichen Angaben wie Name, Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei mehreren Berufsträgern sollten alle genannt sein.
Werbung: sachlich, aber nicht langweilig
Anwälte dürfen nach § 43b BRAO werben, wenn die Werbung sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert. Für Steuerberater gilt Ähnliches. Das heißt nicht, dass die Website trocken sein muss:
- Erlaubt und sinnvoll: verständliche Erklärungen, Fallbeispiele ohne Namen, Ratgeber-Artikel, Team-Fotos, ein modernes Design.
- Vorsicht: „Fachanwalt“ nur mit verliehenem Titel; Begriffe wie „Spezialist“ nur, wenn du die Kenntnisse wirklich nachweisen kannst.
- Tabu: reißerische Versprechen, Erfolgsgarantien, Werbung um ein konkretes Mandat im Einzelfall.
Erstberatung und Kosten
Viele Mandanten zögern, weil sie die Kosten nicht einschätzen können. Für Verbraucher ist die Gebühr einer ersten Beratung bei Anwälten nach § 34 RVG ohne Vereinbarung auf höchstens 190 Euro netto begrenzt. Das darf – und sollte – auf der Website stehen. Wer feste Preise für eine Erstberatung anbietet, nimmt eine große Hürde.
Sichere Kommunikation
- Kontaktformular verschlüsselt (https) und nur mit den nötigen Feldern
- Kein Upload von Unterlagen über das normale Formular – besser ein sicheres Mandantenportal
- Hinweis, dass normale E-Mails nicht verschlüsselt sind
- Keine Tracking-Dienste ohne Einwilligung
Ein Beispiel aus Hameln
Für die Kanzlei Sutmar-Girke haben wir eine ruhige, klare Website gebaut, die schnell zum Kontakt führt. Mehr in unseren Referenzen.
Häufige Fragen
01Was muss ins Impressum einer Anwaltskanzlei?
Neben den allgemeinen Angaben die Rechtsanwaltskammer, die Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung, die berufsrechtlichen Regelungen mit Link und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
02Dürfen Anwälte auf ihrer Website werben?
Ja, wenn die Werbung sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert. Reißerische Versprechen und Erfolgsgarantien sind nicht erlaubt.
03Darf ich den Preis für eine Erstberatung nennen?
Ja, und das ist sinnvoll. Für Verbraucher ist die erste Beratung ohne Vereinbarung auf höchstens 190 Euro netto begrenzt.
04Gilt das auch für Steuerberater?
Im Grundsatz ja: Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrecht und Berufshaftpflicht gehören ins Impressum, Werbung muss sachlich sein.
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