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Praxis-Website: Was Ärzte und Physiotherapeuten beachten müssen

BranchenStand: November 20268 Min. Lesezeitvon Sebastian Chus

Was Patienten auf deiner Website suchen

  • Sprechzeiten und Telefonnummer sofort sichtbar
  • Online-Termin oder klare Anleitung, wie man einen Termin bekommt
  • Leistungen in verständlicher Sprache, nicht nur Fachbegriffe
  • Das Team mit Fotos und Qualifikationen
  • Anfahrt, Parkplätze, barrierefreier Zugang zur Praxis
  • Was mitzubringen ist: Versichertenkarte, Verordnung, Befunde
  • Kassen, Privatpatienten, Selbstzahler – was gilt bei euch?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das HWG regelt Werbung für Behandlungen und gilt auch für deine Website. Die wichtigsten Punkte:

Keine Heilversprechen

Aussagen wie „garantiert schmerzfrei“ oder „Heilung in drei Sitzungen“ sind irreführend und verboten.

Vorsicht mit Vorher-Nachher

Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ist Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern verboten. Auch sonst gilt: nichts zeigen, was falsche Erwartungen weckt.

Patientenstimmen mit Augenmaß

Erfahrungsberichte sind nicht mehr generell verboten, dürfen aber nicht irreführend oder übertrieben sein.

Sachlich bleiben

Die Berufsordnungen für Ärzte verlangen sachliche, berufsbezogene Informationen. Werbesprache wie „die beste Praxis der Stadt“ ist tabu.

Impressum für Praxen

AngabeÄrzte, Zahnärzte, PsychotherapeutenPhysiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
KammerZuständige Kammer, z. B. Ärztekammer NiedersachsenKeine Kammer – entfällt
Berufsbezeichnungz. B. „Arzt“, verliehen in Deutschlandz. B. „Physiotherapeut“, staatlich anerkannt
Berufsrechtliche RegelnBerufsordnung mit LinkBerufsgesetz, z. B. Masseur- und Physiotherapeutengesetz
AufsichtBei Kassenzulassung die Kassen(zahn)ärztliche VereinigungJe nach Bundesland die zuständige Behörde
AllgemeinName, Anschrift, Kontakt, ggf. USt-IDName, Anschrift, Kontakt, ggf. USt-ID

Kontaktformular und Online-Termine

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO. Für die Website heißt das:

  • Im Kontaktformular nicht nach Beschwerden oder Diagnosen fragen – Name, Telefon und Terminwunsch reichen.
  • Formulare nur verschlüsselt übertragen (https) und Mails nicht unverschlüsselt weiterleiten.
  • Online-Terminbuchung über einen Anbieter nur mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und, wenn nötig, mit Einwilligung über das Cookie-Banner.
  • Befunde nie per normalem Formular-Upload annehmen.

Barrierefreiheit in der Praxis

Deine Patientinnen und Patienten sind älter, sehen schlechter oder haben gerade Schmerzen. Große Schrift, starke Kontraste und eine einfache Bedienung sind deshalb kein Extra. Ob eine Online-Terminbuchung unter das BFSG fällt, ist umstritten; viele Praxen sind als Kleinstunternehmen ohnehin ausgenommen. Barrierefrei zu bauen lohnt sich trotzdem – mehr im BFSG-Check.

Beispiele aus Hameln

Wir haben Websites für Physiotherapie Kelle, das Physioteam am Feuergraben und die Neurologie Hankemeier gebaut. Alle findest du in unseren Referenzen.

Webdesign für Praxen

Häufige Fragen

01

Darf ich auf meiner Praxis-Website Patientenstimmen zeigen?

Grundsätzlich ja, solange sie nicht irreführend oder übertrieben sind. Heilversprechen sind auch in Patientenstimmen tabu.

02

Was muss ins Impressum einer Arztpraxis?

Neben Name, Anschrift und Kontakt die zuständige Ärztekammer, die Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, die Berufsordnung und bei Kassenzulassung die Kassenärztliche Vereinigung.

03

Darf ich im Kontaktformular nach Beschwerden fragen?

Besser nicht. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Name, Telefonnummer und Terminwunsch reichen.

04

Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?

Ob das BFSG greift, hängt vom Angebot und der Praxisgröße ab. Für deine Patienten ist eine barrierefreie Website in jedem Fall ein Gewinn.

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