Newsletter DSGVO-konform starten: Double-Opt-in, Tools und Pflichten
Die Grundregel
Werbung per E-Mail ohne Einwilligung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 UWG) eine unzumutbare Belästigung. Die DSGVO verlangt zusätzlich, dass du die Einwilligung nachweisen kannst. Deshalb ist das Double-Opt-in-Verfahren der Standard.
Anmeldung richtig aufsetzen
- Formular
Nur die E-Mail-Adresse ist Pflicht, der Vorname freiwillig. Kein vorangekreuztes Häkchen.
- Klarer Hinweis
Was bekommt man, wie oft, wer verschickt – mit Link zur Datenschutzerklärung.
- Bestätigungsmail
Sie enthält nur den Bestätigungslink, keine Werbung.
- Protokoll
Zeitpunkt der Anmeldung und Bestätigung werden gespeichert – das ist dein Nachweis.
- Willkommensmail
Erst nach der Bestätigung geht es los.
Die Ausnahme für Bestandskunden
Ohne ausdrückliche Einwilligung darfst du nach § 7 Abs. 3 UWG nur werben, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:
- Du hast die E-Mail-Adresse beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung bekommen
- Du wirbst nur für eigene, ähnliche Angebote
- Der Kunde hat nicht widersprochen
- Du hast bei der Erhebung und in jeder Mail klar auf das Widerspruchsrecht hingewiesen
Was in jede Mail gehört
- Abmeldelink, der mit einem Klick funktioniert
- Impressum bzw. Absenderangaben
- Erkennbarer Absender und klarer Betreff
Das richtige Tool
| Kriterium | Darauf achten |
|---|---|
| Serverstandort | Am einfachsten Anbieter mit Servern in Deutschland oder der EU |
| Auftragsverarbeitung | Vertrag nach Art. 28 DSGVO abschließen |
| Double-Opt-in | Eingebaut und mit Protokoll |
| Öffnungs- und Klickmessung | In der Datenschutzerklärung erklären, im Zweifel nur mit Einwilligung |
| Formular auf der Website | Eingebettete Formulare des Anbieters können fremde Skripte laden – lieber lokal einbinden |
Häufige Fragen
01Ist Double-Opt-in Pflicht?
Nicht ausdrücklich im Gesetz, aber es ist der anerkannte Weg, die Einwilligung nachzuweisen. Ohne Nachweis trägst du das Risiko.
02Darf ich meinen Kunden einen Newsletter schicken?
Mit Einwilligung ja. Ohne nur unter den engen Bedingungen der Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.
03Darf ich Mailchimp nutzen?
Grundsätzlich ja, mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Hinweis in der Datenschutzerklärung. Einfacher sind Anbieter mit Servern in der EU.
04Darf ich gekaufte E-Mail-Adressen anschreiben?
Nein. Dafür fehlt die Einwilligung.
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