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Newsletter DSGVO-konform starten: Double-Opt-in, Tools und Pflichten

Recht, Datenschutz & BFSGStand: November 20267 Min. Lesezeitvon Markus Rosensky

Die Grundregel

Werbung per E-Mail ohne Einwilligung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 UWG) eine unzumutbare Belästigung. Die DSGVO verlangt zusätzlich, dass du die Einwilligung nachweisen kannst. Deshalb ist das Double-Opt-in-Verfahren der Standard.

Anmeldung richtig aufsetzen

  1. Formular

    Nur die E-Mail-Adresse ist Pflicht, der Vorname freiwillig. Kein vorangekreuztes Häkchen.

  2. Klarer Hinweis

    Was bekommt man, wie oft, wer verschickt – mit Link zur Datenschutzerklärung.

  3. Bestätigungsmail

    Sie enthält nur den Bestätigungslink, keine Werbung.

  4. Protokoll

    Zeitpunkt der Anmeldung und Bestätigung werden gespeichert – das ist dein Nachweis.

  5. Willkommensmail

    Erst nach der Bestätigung geht es los.

Die Ausnahme für Bestandskunden

Ohne ausdrückliche Einwilligung darfst du nach § 7 Abs. 3 UWG nur werben, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:

  • Du hast die E-Mail-Adresse beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung bekommen
  • Du wirbst nur für eigene, ähnliche Angebote
  • Der Kunde hat nicht widersprochen
  • Du hast bei der Erhebung und in jeder Mail klar auf das Widerspruchsrecht hingewiesen

Was in jede Mail gehört

  • Abmeldelink, der mit einem Klick funktioniert
  • Impressum bzw. Absenderangaben
  • Erkennbarer Absender und klarer Betreff

Das richtige Tool

KriteriumDarauf achten
ServerstandortAm einfachsten Anbieter mit Servern in Deutschland oder der EU
AuftragsverarbeitungVertrag nach Art. 28 DSGVO abschließen
Double-Opt-inEingebaut und mit Protokoll
Öffnungs- und KlickmessungIn der Datenschutzerklärung erklären, im Zweifel nur mit Einwilligung
Formular auf der WebsiteEingebettete Formulare des Anbieters können fremde Skripte laden – lieber lokal einbinden

Newsletter mit HEO

Häufige Fragen

01

Ist Double-Opt-in Pflicht?

Nicht ausdrücklich im Gesetz, aber es ist der anerkannte Weg, die Einwilligung nachzuweisen. Ohne Nachweis trägst du das Risiko.

02

Darf ich meinen Kunden einen Newsletter schicken?

Mit Einwilligung ja. Ohne nur unter den engen Bedingungen der Bestandskunden-Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG.

03

Darf ich Mailchimp nutzen?

Grundsätzlich ja, mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Hinweis in der Datenschutzerklärung. Einfacher sind Anbieter mit Servern in der EU.

04

Darf ich gekaufte E-Mail-Adressen anschreiben?

Nein. Dafür fehlt die Einwilligung.

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