Cookie-Banner richtig einrichten: Was erlaubt ist und was nicht
Wann du einen Cookie-Banner brauchst
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, früher TTDSG) regelt den Zugriff auf Informationen im Endgerät der Besucher – also Cookies, Local Storage, Pixel und Fingerprinting. Erlaubt ohne Einwilligung ist nur, was für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
| Technik | Einwilligung nötig? |
|---|---|
| Warenkorb, Login, Sprachwahl, Speicherung der Cookie-Entscheidung | Nein – technisch notwendig |
| Statistik (z. B. Google Analytics) | Ja |
| Werbung, Remarketing, Facebook-Pixel | Ja |
| Eingebettete Google Maps, YouTube, Instagram | Ja – sie laden von fremden Servern |
| Schriften von Google-Servern | Besser vermeiden: Schriften lokal einbinden |
Nutzt deine Website wirklich nur technisch notwendige Cookies und lädt nichts von fremden Servern, brauchst du keinen Banner – nur einen Hinweis in der Datenschutzerklärung.
Die Regeln verständlich erklärt
- Nichts Einwilligungspflichtiges lädt, bevor jemand zugestimmt hat
- Keine vorab angekreuzten Kästchen – das hat der EuGH 2019 klargestellt (Planet49)
- „Ablehnen“ steht auf der ersten Ebene, gleich gut sichtbar wie „Akzeptieren“
- Klare Sprache: wer, was, wozu – ohne Fachchinesisch
- Einzelne Zwecke oder Dienste lassen sich auswählen
- Die Einwilligung lässt sich jederzeit so leicht widerrufen, wie sie erteilt wurde – z. B. über einen Link im Footer
- Weiterlesen oder Scrollen ist keine Einwilligung
„Ablehnen“ so einfach wie „Akzeptieren“
Der häufigste Fehler: Ein großer grüner Knopf „Alle akzeptieren“ und ein versteckter Link „Einstellungen“, hinter dem man erst zehn Schalter umlegen muss. Datenschutzbehörden und Gerichte werten das als unwirksame Einwilligung – damit fehlt die Rechtsgrundlage für alles, was danach lädt.
Google Fonts, Maps und YouTube: die versteckten Fallen
Werden Schriften direkt von Google geladen, geht die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google. Das Landgericht München I hat dafür 2022 Schadensersatz zugesprochen. Lösung: Schriften lokal einbinden.
Eine eingebettete Karte lädt sofort von Google. Lösung: Vorschaubild mit „Karte laden“-Knopf nach Einwilligung – oder ein einfacher Link „Route öffnen“.
Auch im „erweiterten Datenschutzmodus“ werden Verbindungen aufgebaut. Lösung: Zwei-Klick-Lösung über das Cookie-Tool.
Manche laden unbemerkt Skripte, Icons oder Schriften von fremden Servern (CDN). Das fällt nur bei einer Prüfung auf.
So prüfst du deine Website selbst
- Öffne deine Website in einem privaten Browserfenster.
- Öffne die Entwicklertools (Taste F12) und wähle den Reiter „Netzwerk“.
- Lade die Seite neu, ohne im Banner etwas anzuklicken.
- Schau in der Liste nach fremden Adressen wie fonts.googleapis.com, google-analytics.com, youtube.com oder facebook.net.
- Taucht dort etwas auf, lädt es ohne Einwilligung – das solltest du beheben lassen.
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Häufige Fragen
01Brauche ich einen Cookie-Banner ohne Google Analytics?
Nur wenn deine Website andere einwilligungspflichtige Dienste nutzt, etwa Karten, Videos, Social-Media-Einbindungen oder Schriften von fremden Servern. Ohne all das reicht der Hinweis in der Datenschutzerklärung.
02Ist ein kostenloser Cookie-Banner ausreichend?
Entscheidend ist nicht der Preis, sondern ob er Dienste vor der Einwilligung wirklich blockiert und „Ablehnen“ gleichwertig anbietet. Viele kostenlose Lösungen zeigen nur einen Hinweis an, ohne etwas zu blockieren.
03Was passiert, wenn mein Banner fehlerhaft ist?
Möglich sind Abmahnungen, Schadensersatzforderungen von Besuchern und Bußgelder der Datenschutzbehörden.
04Was hat sich mit dem TDDDG geändert?
Im Mai 2024 wurde das TTDSG in TDDDG umbenannt. Die Regeln zu Cookies in § 25 sind inhaltlich gleich geblieben.
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